Altenbetreuung - Betreuungskraft

Die Lebenserwartung der Menschen steigt. Es gibt immer mehr alte Menschen und der Anteil der Hochbetagten über 80 Jahre wächst besonders stark. Trotz aller medizinischen Fortschritte verlängert sich damit auch die Zeit, in der viele von uns auf Unterstützung angewiesen sind. In Pflegeeinrichtungen benötigen die Pflegebedürftigen aber nicht nur eine gute medizinische und pflegerische Versorgung, sondern auch eine geistige, seelische und soziale Betreuung. Besonders bedürftig sind dabei die Menschen, die aufgrund einer Demenzerkrankung, psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung eingeschränkt sind. Als Betreuungskraft haben Sie für diese Menschen ein offenes Ohr, machen Beschäftigungsangebote und geben Halt und Orientierung. Ihre Tätigkeit geht dabei auf eine besondere Regelung im Sozialgesetzbuch zurück. Der Zusatz "nach § 43b, 53b SGB XI (ehemals 87b)“ stellt sicher, dass Sie als Betreuungskraft die staatlichen Vorgaben für eine Tätigkeit in Pflegeeinrichtungen erfüllen.

Wenn Sie älteren Menschen gegenüber aufgeschlossen sind und Freude am Helfen haben, öffnet Ihnen dieser Lehrgang eine berufliche Tätigkeit mit Zukunft.

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Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich ausführliche weitere Informationen zu Ihrem Wunschlehrgang anfordern, um mehr über die Kursinhalte, die Dauer, die Kosten und die Anmeldeverfahren zu erfahren. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei der Auswahl des passenden Lehrgangs zu unterstützen.