Betreuungskraft
Betreuungskraft (§§43b, 53b SGB XI)
Ja, diese Prüfung ist gleichwertig mit anderen Prüfungen, die beispielsweise neben einem schriftl. Teil auch eine mündl.-/ Praxis-Prüfung beinhalten.
Die Prüfungsmethodik ist nicht verpflichtend vorgeschrieben und variiert je nach Bildungseinrichtung. Die "Soteris-Akademie" favorisiert derzeit ein Multiple-Choice-Verfahren. Das Niveau der Prüfung ist vergleichbar mit jeder anderen Prüfung für Betreuungskräfte, die nach einer Qualifizierungsmaßnahme absolviert wird.
Ein Praktikum nach bestandener Prüfung und vor Gewerbeanmeldung ist für die Berufsausübung nicht erforderlich.
Zum besseren Verständnis: lt. GKV-Richtinie wird ein Orientierungspraktikum vor der Qualifizierungsmaßnahme und ein Betreuungspraktikum während der Qualifizierungsmaßnahme vorausgesetzt. Diese Voraussetzungen gelten gem. § 5 (1) Satz 1 GKV-Richlinie für Betreuungskräfte gem. § 53b SGB XI jedoch als erfüllt, wenn diese vollständig oder teilweise in einer Berufsausbildung, bei der Berufsausübung oder in Fortbildungsmaßnahmen nachweislich erworben wurden.
Die Externenprüfung für Betreuungskräfte (§§ 43b, 53b SGB) richtet sich an Personen, die sich durch Selbststudium und/oder durch die Teilnahme an Seminaren, Fortbildungen oder sonstigen Lehrveranstaltungen, ein entsprechendes Fachwissen angeeignet haben und über erste berufspraktische Erfahrungen verfügen, beispielsweise durch eine ehrenamtliche Tätigkeit im stationären Betreuungsbereich.
Die Prüfungsinhalte orientieren sich an den den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes und wurden gemeinsam mit Praktikern der Altenhilfe erarbeitet.
Durch die erfolgreich abgelegte Externenprüfung können Sie nachweisen, dass Sie auch die berufspraktischen Qualitätsanforderungen, die an zusätzliche Betreuungskräfte gestellt werden, erfüllen.
Für einen Einblick in die Prüfungssystematik empfehlen wir die jeweilige Fragensammlung.
Allgemeine Fragen
Weiterführende Informationen
Für Auskünfte und Fragen steht Ihnen auch unser Beratungsteam zur Verfügung. ...mehr